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   OVG Rheinland-Pfalz, 20.04.1993 - 6 A 12354/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,7662
OVG Rheinland-Pfalz, 20.04.1993 - 6 A 12354/92 (https://dejure.org/1993,7662)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20.04.1993 - 6 A 12354/92 (https://dejure.org/1993,7662)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20. April 1993 - 6 A 12354/92 (https://dejure.org/1993,7662)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung einer Verwaltungsgebühr für eine Übersendung von Akten in einem schwebenden Bußgeldverfahren; Recht des Verteidigers auf kostenlose Akteneinsicht; Abschluss eines Bußgeldverfahrens mit einer Verfahrenseinstellung; Passivlegitimation der Kreiskasse; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1994, 465
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerwG, 24.01.2024 - 6 C 4.22

    Anwendungsbereich der Aktenversendungspauschale nach § 107 Abs. 5 OWiG

    Da die Norm hiernach eine vorrangige und abschließende Regelung des Tatbestands der Kostenerhebung enthält, kommt in ihrem Anwendungsbereich ein Rückgriff auf das Landeskostenrecht nicht in Betracht (vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 20. April 1993 - 6 A 12354/92 - NVwZ-RR 1994, 465 ; Gürtler/Thoma, in: Göhler [Hrsg.], OWiG Kommentar, 18. Aufl. 2021, § 107 Rn. 23a; Wieser, Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, Stand: April 2020, § 107 Rn. 11.1.).
  • VG Augsburg, 07.12.2017 - Au 2 K 16.1823

    Erhebung von Vorausleistungen auf Erschließungsbeitrag

    Im Übrigen dürften durch den Ablauf der in Art. 19 Abs. 2 KAG geregelten Ausschlussfrist auch keine Rückzahlungsansprüche der Klägerin entstanden sein, da die Beklagte die vereinnahmten Vorausleistungen trotz des Umstands, dass eine Festsetzung des endgültigen Erschließungsbeitrags nicht mehr zulässig ist, aus Rechtsgründen behalten darf (vgl. BVerwG, B.v. 5.9.1975 - IV CB 75.73 - NJW 1976, 818; U.v. 26.1.1996 - 8 C 14.94 - NVwZ-RR 1994, 465; BayVGH, U.v. 23.3.2006 - 6 B 02.1975 - juris Rn. 39 ff.; ThürOVG, B.v. 30.5.2003 - 4 EO 206/96 - juris Rn. 42; VG Stuttgart, U.v. 20.9.2007 - 2 K 3332/07 - juris Rn. 18 f.; offengelassen BayVGH, B.v. 17.1.2011 - 6 CE 10.2875 - juris Rn. 12; Quaas in Schrödter, BauGB, § 133 Rn. 30; IMS v. 12.7.2016 - Az. IB4-15221-1-25 - Erläuterungen zum Vollzug des Gesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes vom 8. März 2016, S. 25 f.).
  • VG Augsburg, 18.07.2014 - Au 2 S 14.1006

    Erschließungsbeitragsrecht; vorläufiger Rechtsschutz; Vorausleistung;

    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob wie im Falle des Eintritts der Festsetzungsverjährung bezüglich der Beitragsforderung nach Erhebung der Vorausleistung auch im Falle des Ablaufs der dreißigjährigen Ausschlussfrist die Gemeinde die vereinnahmte Vorausleistung behalten darf (vgl. BVerwG, B.v. 5.9.1975 - IV CB 75.73 - NJW 1976, 818/819; U.v. 26.1.1996 - 8 C 14.94 - NVwZ-RR 1994, 465; BayVGH, U.v. 23.3.2006 - 6 B 02.1975 - juris Rn. 39 f.), oder die gezahlte Vorausleistung zurückzuzahlen ist, weil kein Beitragsbescheid binnen der Frist ergangen ist (vgl. OVG NW, B.v. 30.6.2009 - KStZ 2009, 154 m.w.N.; offengelassen: BayVGH, B.v. 17.1.2011 - 6 CE 10.2875 - juris Rn. 12).
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